Zwischenprüfung im Einzelhandel
Die Zwischenprüfung ist der erste wichtige Schritt zu einem erfolgreichen Abschluss. Seit wenigen Jahren wird bei der Ausbildung zur Einzelhandelkauffrau/zum Einzelhandelskaufmann auf eine Zwischenprüfung verzichtet und stattdessen eine gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt.
In vielen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gibt es in Deutschland eine Zwischenprüfung. Sie dient laut § 42 des Berufsbildungsgesetzes der Überprüfung des Ausbildungsstands und wird gemäß der entsprechenden Ausbildungsordnung durchgeführt.
In der Regel soll die Zwischenprüfung bei Berufen mit einer mindestens 3 jährigen Ausbildungsdauer vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres abgelegt werden. Wenn es sich um eine 2 jährige Ausbildung handelt, sollte die Prüfung vor dem Ende des 1. Ausbildungsjahres absolviert werden.
Alle Zwischenprüfungen werden wie die Abschluss- und Gesellenprüfungen von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert. Die Kammern sind auch für den Prüfungsausschuss zuständig, die die Zwischenprüfungen dann durchführen.
Die aktuellen Termine für die Zwischenprüfung
Die nächsten Zwischenprüfungen finden an folgenden Terminen statt:
Herbst 2012: Mittwoch, 26. September 2011
Frühjahr 2013: Mittwoch, 27. Februar 2013
Hier finden Sie alle Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen 2011 bis 2014 (PDF).
Gestreckte Abschlussprüfung im Einzelhandel
Seit einigen Jahren werden komplett neue Ausbildungsordnungen entwickelt, bei denen sich ein Wegfallen der Zwischenprüfung abzeichnet.
Während früher wie oben beschrieben die Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungsdauer durchgeführt und nicht mit in die Abschlussnote eingerechnet wurde, wird jetzt dementsprechend ein erster Teil der Abschlussprüfung vorgezogen. Diese vorgezogene Teilprüfung fließt mit ca. 20% – 40% in die Abschlussnote ein. Der neu entwickelte Vorgang wird gestreckte Abschlussprüfung genannt.
Gesetzlich betrachtet wird diese Neuregelung auf der Basis des § 44 des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt.
Bei der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann trifft diese Neuregelung bereits zu. Während bis vor wenigen Jahren noch eine Zwischenprüfung fester Bestandteil der Ausbildung im Einzelhandel war, befindet sich der Ausbildungsberuf momentan noch in einer abschließenden Übergangsphase.
Wer dennoch eine Zwischenprüfung nach der älteren Ausbildungsordnung absolvieren muss, kann sich unter anderem auch im Internet weiter darüber informieren und kostenlose Tests durchführen. Bei www.testedich.de können Sie z. B. einen solchen Test für die Zwischenprüfung machen.
Aktuelle Prüfungsfragen aus dem Forum
Ihk püfung berabeitunghinweis
Am 16.05.2012 von arsenallondon
hallo..habe bei der ihk prüfung beim eintagen auf das lösungsblatt einige fehler gemacht ,es dann durchgetrichen und dadrüber eingetragen anstatt... mehr
Prüfungsergebnisse Einzelhandelskauffrau/-mann Abschlussprüfung 2012
Am 08.05.2012 von Maxy
Hey,
wisst ihr genau wie, wann und wo man dann nach den Prüfungen (übermorgen) die Prüfungsergebnisse nachvollziehen kann? Sieht man dann nur die... mehr
Prüfungsfragen für Einzelhandelskauffrau/-mann : Beispiele
Am 08.05.2012 von Heike89
Hey,
ich habe ein par Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung gefunden, vielleicht helfen diese ja weiter.
Ich kopiere mal die Fragen hier rein und... mehr
Frage zum UWG (Unlauterer Wettbewerbsgesetz)
Am 08.05.2012 von Heike89
Ich bin bei meiner Prüfungsvorbereitung bei einem Fragenkatalog auf folgende Frage getoßen und finde dazu leider keine Infos , geschweige denn... mehr
Mündliche Prüfung Einzelhandelskauffrau 2012
Am 08.05.2012 von Tete
Hey,
die schriftlichen Prüfungen sind jetzt fast geschafft, doch was ist mit der mündlichen Prüfung?
Mich würde interessieren wir ihr euch genau... mehr




