Zwischenprüfung im Einzelhandel
Die Zwischenprüfung ist der erste wichtige Schritt zu einem erfolgreichen Abschluss. Seit wenigen Jahren wird bei der Ausbildung zur Einzelhandelkauffrau/zum Einzelhandelskaufmann auf eine Zwischenprüfung verzichtet und stattdessen eine gestreckte Abschlussprüfung durchgeführt.
In vielen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gibt es in Deutschland eine Zwischenprüfung. Sie dient laut § 42 des Berufsbildungsgesetzes der Überprüfung des Ausbildungsstands und wird gemäß der entsprechenden Ausbildungsordnung durchgeführt.
In der Regel soll die Zwischenprüfung bei Berufen mit einer mindestens 3 jährigen Ausbildungsdauer vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres abgelegt werden. Wenn es sich um eine 2 jährige Ausbildung handelt, sollte die Prüfung vor dem Ende des 1. Ausbildungsjahres absolviert werden.
Alle Zwischenprüfungen werden wie die Abschluss- und Gesellenprüfungen von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert. Die Kammern sind auch für den Prüfungsausschuss zuständig, die die Zwischenprüfungen dann durchführen.
Die aktuellen Termine für die Zwischenprüfung
Die nächsten Zwischenprüfungen finden an folgenden Terminen statt:
Herbst 2012: Mittwoch, 26. September 2011
Frühjahr 2013: Mittwoch, 27. Februar 2013
Hier finden Sie alle Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen 2011 bis 2014 (PDF).
Gestreckte Abschlussprüfung im Einzelhandel
Seit einigen Jahren werden komplett neue Ausbildungsordnungen entwickelt, bei denen sich ein Wegfallen der Zwischenprüfung abzeichnet.
Während früher wie oben beschrieben die Zwischenprüfung nach der Hälfte der Ausbildungsdauer durchgeführt und nicht mit in die Abschlussnote eingerechnet wurde, wird jetzt dementsprechend ein erster Teil der Abschlussprüfung vorgezogen. Diese vorgezogene Teilprüfung fließt mit ca. 20% – 40% in die Abschlussnote ein. Der neu entwickelte Vorgang wird gestreckte Abschlussprüfung genannt.
Gesetzlich betrachtet wird diese Neuregelung auf der Basis des § 44 des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt.
Bei der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann trifft diese Neuregelung bereits zu. Während bis vor wenigen Jahren noch eine Zwischenprüfung fester Bestandteil der Ausbildung im Einzelhandel war, befindet sich der Ausbildungsberuf momentan noch in einer abschließenden Übergangsphase.
Wer dennoch eine Zwischenprüfung nach der älteren Ausbildungsordnung absolvieren muss, kann sich unter anderem auch im Internet weiter darüber informieren und kostenlose Tests durchführen. Bei www.testedich.de können Sie z. B. einen solchen Test für die Zwischenprüfung machen.
Aktuelle Prüfungsfragen aus dem Forum
S.O.S !!! Mündliche Prüfung 2013 - Brauche dringend Hilfe!!!!
Am 23.05.2013 von Sphinx
Hilfe,
bin ganz neu hier und habe schon ganz tolle Tips und Ratschläge gelesen, die mir bestimmt weiterhelfen werden.
Allerdings habe ich da noch... mehr
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Hallo Leute :) Nicht mehr lange bis zur mündlichen Prüfung .. bei uns sind die Termine vom 17.06.2013 bis zum 12.07.2013.. Ich habe noch keine Ahnung... mehr
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Beratung,Ware,Verkauf und Personal... mehr
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