Mündliche Abschlussprüfung im Einzelhandel
Die mündliche Prüfung im Einzelhandel besteht aus einem fallbezogenen Fachgespräch, in dem der Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben zur Wahl gestellt bekommt. Damit soll er zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann.
Ablauf der mündlichen Prüfung im Einzelhandel
Die mündliche Abschlussprüfung zählt 40 Prozent zu der Gesamtnote der Abschlussprüfung. Der Prüfling kann darin zwischen zwei praxisbezogenen Aufgaben wählen. Nachdem er sich entschieden hat, hat er maximal 15 Minuten Vorbereitungszeit.
In dem Gespräch mit dem Prüfer ist es dann Aufgabe des Prüflings, den Sachverhalt schlüssig zu erörtern, Lösungswege für die Aufgabe aufzuzeigen und eventuell weiterführende Zwischenfragen zu beantworten. Insgesamt soll das Fachgespräch nicht länger als 20 Minuten dauern.
Inhalte der mündlichen Prüfung
Grundlage für die Aufgabenstellung ist eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten nach §3 Absatz 3. Drei dieser Qualifikationseinheiten müssen bereits im Ausbildungsvertrag aufgeführt werden, wobei mindestens eine aus den Ziffern 1 bis 3 der unten aufgeführten Liste festzulegen ist. Die beiden anderen Qualifikationseinheiten können aus den Ziffern 1 bis 8 gewählt werden.
1. Beratung, Ware, Verkauf:
1.1 Kundenorientierte Kommunikation,
1.2 Konfliktlösung,
1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen;
2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft:
2.1 Warendisposition,
2.2 Sortimentsgestaltung,
2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen;
3. Warenwirtschaftliche Analyse:
3.1 Umsatzentwicklung,
3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung,
3.3 Bestandsführung;
4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
4.1 Kosten- und Leistungsrechnung,
4.2 Steuerung mittels Kennziffern,
4.3 Preisgestaltung,
4.4 Betriebliche Erfolgsrechnung;
5. Marketing:
5.1 Verkaufsförderung,
5.2 Standortmarketing,
5.3 Zielgruppenmarketing;
6. IT-Anwendungen:
6.1 Elektronische Geschäftsabwicklung,
6.2 Datenbanken,
6.3 Optimierung der Warenwirtschaft,
6.4 Benutzerunterstützung;
7. Personal:
7.1 Selbstverantwortung und Motivation,
7.2 Führen mit Zielen,
7.3 Selbst- und Zeitmanagement,
7.4 Kommunikation,
7.5 Personalentwicklung,
7.6 Personaleinsatz;
8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.
Ausgangspunkt des Fachgesprächs ist stets eine Situationsbeschreibung aus der Betriebspraxis, die inhaltlich zur Wahlqualifikation passt.
Ziel der mündlichen Prüfung
In der praxisbezogenen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er:
- kunden- und serviceorientiert handeln kann,
- betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigen von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann,
- über entsprechende Kommunikationsfähigkeit sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt und
- selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann.
Bei Fragen zu „Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit“ (§3 Absatz 3) soll der Prüfling zeigen, dass er
- Risiken und Chancen einer Existenzgründung einschätzen kann,
- Die Marktsituation beurteilen und unternehmerische Entscheidungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge vorbereiten kann und
- über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt.
Termine für die mündliche Prüfung
Die Termine für die mündliche Prüfung werden den Prüflingen in einem Einladungsschreiben per Post von der zuständigen Kammer zugeschickt.
Prüfungstipps
Gerade vor der mündlichen Prüfung ist die Angst oft groß. Was, wenn ich einen Blackout habe oder ein Thema bekomme, das mir überhaupt nicht liegt? Generell gilt: Umso besser man vorbereitet ist, umso weniger Sorgen muss man sich über die Prüfung machen. Der beste Weg um herauszufinden, wie Sie selber sich in der Prüfung verhalten ist, das Prüfungsgespräch im Vorfeld mit Freunden oder Kollegen zu simulieren. Auch die IHK bietet Seminare zur Prüfungsvorbereitung an, in denen die Teilnehmer üben können, wie sie die mündliche Prüfungssituation erfolgreich meistern. Zudem gibt es von der IHK Lernkarten zur Prüfungsvorbereitung als mobile Lernhilfen.
Folgende Regeln sollten eingehalten werden, damit die Prüfung ein Erfolg wird:
- Erscheinen Sie pünktlich zur Prüfung
- Achten Sie auf ein positives und gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
- Lassen Sie den Prüfer ausreden und unterbrechen Sie ihn nicht
- Achten Sie darauf, nicht zu schnell und in einer angemessenen Lautstärke zu sprechen. Machen Sie Atempausen zur Einteilung
- Wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, fragen Sie noch einmal nach oder bitten um eine Wiederholung der Frage
- Stellen Sie Blickkontakt zu den Anwesenden her
- Betonen Sie Ergebnisse oder Zusammenhänge mit “Signalworten” wie “Das ist wichtig …,”, “Daraus folgt …”, “Ich möchte betonen, dass…” etc.
- Bleiben Sie bei der Frage und schweifen Sie nicht ab
- Verwenden Sie keine zu langen und verschachtelten Sätze
- Entschuldigen Sie sich bei Versprechern
- Verwenden Sie Fremdworte nur, wenn Sie wissen, was sie bedeuten
Bestehen der Abschlussprüfung
Laut Ausbildungsordnung ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
- im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Notenschlüssel
In der mündlichen Prüfung können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Dabei gilt folgender Notenschlüssel:
100 bis 92 Punkte: Note 1 – sehr gut
unter 92 bis 81 Punkte: Note 2 – gut
unter 81 bis 67 Punkte: Note 3 – befriedigend
unter 67 bis 50 Punkte: Note 4 – ausreichend
unter 50 bis 30 Punkte: Note 5 – mangelhaft
unter 30 bis 0 Punkte: Note 6 – ungenügend
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Mich würde interessieren wir ihr euch genau... mehr




