Die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau im dualen System
Wer sich das Ziel gesetzt hat, Einzelhandelskauffrau bzw. Einzelhandelskaufmann zu werden, muss im Normalfall eine 3-jährige Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau/ -mann absolvieren, in der alle wichtigen Kenntnisse für den späteren Beruf erlernt werden.
Die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann ist ein staatlich vollständig anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel wird der Beruf ohne eine Spezialisierung nach bestimmten Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handel ausgebildet.
Die Dauer der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann beträgt normalerweise 3 Jahre und wird nach dem dualen System gleichzeitig in einer Berufsschule und in einem Betrieb durchgeführt, um von vornherein ein produktives Zusammenspiel von Praxis und Theorie zu gewährleisten.
In aller Regel wechseln sich die Zeiten ab, in denen die bzw. der Auszubildende einen bestimmten Zeitraum lang Blockunterricht in einer Berufsschule hat und danach für eine weitere Zeit ausschließlich im Betrieb arbeitet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die bzw. der Auszubildende die Berufsschule für jeweils 2 Tage in der Woche besucht und sich so in regelmäßigen Abständen zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung bewegt.
Verkürzung der Ausbildungszeit zur Einzelhandelskauffrau
Die Ausbildungszeit zur Einzelhandelskauffrau kann auch aufgrund einer höheren Schulbildung sowie den Leistungen in der zuständigen Berufsschule und der örtlichen Industrie- & Handelskammer (IHK) um entweder 6 oder 12 Monate verkürzt werden.
Das 1. Ausbildungsjahr
Im 1. Jahr der Ausbildung lernen die angehenden Einzelhandelskauffrauen bzw. –kaufmänner alle elementaren Kenntnisse im Bereich der Kundenberatung und des Ein- und Verkaufs von Waren kennen. Sie können sich auf diese Weise einen ersten Überblick über das Warensortiment ihres Betriebes verschaffen.
Des Weiteren spielt im 1. Jahr der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau vor allem das Erlernen von Verkaufsgesprächen eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang lernt der bzw. die Auszubildende auch den Umgang mit möglichen Konfliktsituationen kennen. Ebenso erfahren Sie in dieser Zeit alles Wichtige über die Umtausch- und Reklamationsrechte der Kunden.
Die Auszubildenden werden in die verschiedenen Prozesse rund um den Kassenbereich eingeführt, so dass sie im Anschluss daran erfolgreich verschiedene Zahlungsmittel entgegennehmen und Kassenabrechnungen durchführen können. Hier fließen dann auch die verschiedenen Methoden kaufmännischer Vorgänge mit ein, wie z. B. das Lernen von Kalkulationen.
Das Informieren der Kunden über aktuelle Werbemaßnahmen und Serviceleitungen ist ein weiterer Bestandteil des Ausbildungsinhalts. Schließlich lernt jeder Auszubildende schon im 1. Jahr der Ausbildung, was bei der Erfassung von Warenflüssen zu beachten ist: wie man Bestellungen durchführt, Warenlieferungen annimmt und kontrolliert, Waren lagert und Inventuren durchführt.
Das 2. Ausbildungsjahr
Das 2. Ausbildungsjahr ist dadurch gekennzeichnet, dass die Auszubildenden weitere Kenntnisse über eine bestimmte Wahlqualifikationseinheit erwerben. Diese Weiterqualifizierung wird aus einem der folgenden Bereiche gewählt:
- Warenannahme und -lagerung: Die Auszubildenden lernen hier alles Wichtige rund um den Bereich der Bestandssteuerung, Warenannahme und –kontrolle. Ebenso ist die Warenlagerung ein bedeutsamer Aspekt.
- Beratung und Verkauf: Hier werden Beratungs- und Verkaufsgespräche professionalisiert, kundenorientierter Service wie Umtausch, Beschwerde und Reklamationthematisiert sowie das Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen geschult.
- Kasse: Das Erlernen des Services an der Kasse, Kassensystem und Kassieren, Umtausch, Beschwerde und Reklamation stehen hier im Zentrum.
- Marketingmaßnahmen: In dieser Lehreinheit geht es besonders um Werbung, visuelle Verkaufsförderung, Kundenbindung, Kundenservice als wichtige Bestandteile des Berufsbildes einer Einzelhandelskauffrau bzw. eines Einzelhandelkaufmanns.
Das 3. und letzte Jahr der Ausbildung
Im letzten Ausbildungsjahr müssen die Auszubildenden neben dem sogenannten Pflichtbaustein Einzelhandelsprozesse 3 weitere Wahlqualifikationseinheiten auswählen. Folgende Bereiche stehen dabei zur Verfügung:
- Beratung, Ware, Verkauf: Kommunikation mit Kunden, Strategien zur Konfliktlösung und erweiterte Kenntnisse im Umgang mit Waren werden hier von den Auszubildenden erworben.
- Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft: Sortimentsgestaltung, Bestandskontrolle, das Bestellwesen, den Zahlungsverkehr und die Rechtsgrundlagen im Vertragswesen sind hier die Kernpunkte, die von den Auszubildenden gelernt werden.
- Warenwirtschaftliche Analyse: Hier wird der Umgang mit Umsatzstatistiken und Leistungskennziffern gelernt, sowie das Erstellen von Dokumenten zu Produktlebenszyklen der Waren. Schließlich lernen die Auszubildenden das Prüfen und Auswerten von Lagerstatistiken und wie man Inventuren organisiert.
- Kaufmännische Kontrolle und Steuerung: Auf dem Lehrplan stehen Leistungs- und Kostenrechnung als Informations- und Kontrollsystem, sowie Steuerung anhand von Kennziffern. Auch stehen Preisbildung und betriebliche Erfolgsrechnung im Zentrum der Lehreinheit.
- Marketing: Inhalte dieses Programms sind u.a. die Durchführung und Auswertung strategisch wichtiger und verkaufsfördernder Aktivitäten, das Standortmarketing und die Konkurrenzbeobachtung sowie Maßnahmen des Zielgruppenmarketings.
- IT-Anwendungen: Die Auszubildenden lernen mit der handelsspezifischen Datenverarbeitung umzugehen, mit dem E-Commerce und E-Business, mit der Datenaufbereitung und -auswertung, mit Möglichkeiten zur Optimierung des Warenwirtschaftssystems und mit der Pflege und Erstellung von digitalen Datenbanken.
- Personal: Hier wird alles Wichtige vermittelt, was bei der Mitarbeiterführung zu beachten ist. Dazu gehören Konfliktstrategien, Zeit- und Selbstmanagement sowie die Ziele und verschiedenen Methoden der Personalplanung. Außerdem werden Ihnen die Bereiche Sozial- und Arbeitsrecht näher gebracht.
- Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit: Es werden hier Voraussetzungen und Kenntnisse gelehrt, die die Auszubildenden brauchen, um sich zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Einzelhandelsbetrieb selbstständig zu machen.
In der Regel ist über die gesamte Ausbildungsdauer ein Berichtsheft von der/m Auszubildenden zu führen.
Was wird in der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau noch vermittelt?
Abgesehen von den oben genannten Inhalten, die die Auszubildenden in den 3 Jahren der Ausbildung erlernen, gibt es noch eine Reihe anderer Kenntnisse, die im Laufe der Berufsausbildung erworben werden. Die wichtigsten Kenntnisse lassen sich folgendermaßen stichpunktartig zusammenfassen:
- welche Bedeutung dem Einzelhandel zukommt und welche Struktur er hat
- welche Stellung der Ausbildungsbetrieb am Markt besitzt
- wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
- wie wesentliche arbeits- und tarifrechtliche Regelungen zustande kommen
- welche Sachverhalte bei den Themen Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu beachten sind
Die Lernfelder in der Berufsschule
Während der Präsenzzeiten in der Berufsschule werden den Auszubildenden ebenfalls weitere Sachverhalte beigebracht, die für den späteren Beruf als Einzelhandelskauffrau bzw. Einzelhandelskaufmann von wichtiger Bedeutung sind. Elementare Bestandteile der Ausbildung innerhalb der Berufsschule sind folgende Punkte:
- das Einzelhandelsunternehmen angemessen repräsentieren
- Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
- Kunden im Servicebereich Kasse betreuen und informieren
- Waren ansprechend präsentieren
- Werbung und Verkaufsförderung
- Waren beschaffen
- Waren sachgerecht annehmen, lagern und pflegen
- Geschäftsprozesse effektiv erfassen und kontrollieren
- preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
- besondere Verkaufssituationen bewältigen
- Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
- mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
- Personaleinsatz produktiv planen und Mitarbeiter führen
- ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln





