Die Ausbildung in der Berufsschule

Die Ausbildung in der Berufsschule

In der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bildet die Berufsschule eine der beiden wichtigsten Säulen. Hier erwerben Sie alle essenziellen theoretischen Kenntnisse für Ihren späteren Beruf.

Was genau ist eine Berufsschule?

Berufsschulen gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. Alle Auszubildenden der verschiedensten Berufszweige werden dort unterrichtet. Die unterschiedlichen Rahmenlehrpläne der Ausbildungsberufe regeln dabei die zu vermittelnden Lehrinhalte.

Die Berufsschule ist einer der beiden großen Eckpunkte der dualen Ausbildung. Während die betriebliche Ausbildung dem Auszubildenden die praktischen Fähigkeiten für den späteren Beruf näher bringt, ist es die Aufgabe der Berufsschule, die Allgemeinbildung und die jeweils spezifische fachliche Bildung zu lehren.

Berufsschule als Teil des dualen Systems

Sofern Sie sich für eine duale Ausbildung entscheiden, werden Sie in Deutschland an mindestens zwei verschiedenen Orten ausgebildet - an der Berufsschule und in dem zuständigen Betrieb. Zu den allgemeinbildenden Fächern an einer Berufsschule gehören zum Beispiel Deutsch, Politik oder Mathematik. Die fachspezifischen Fächer richten sich nach der entsprechenden Ausrichtung der Ausbildung.

Der andere Teil der Ausbildung wird im Ausbildungsbetrieb durchgeführt. Hier werden die praktischen Aspekte des Berufes erlernt. Manche Berufsschulen besitzen jedoch sogenannte Lehrwerkstätten mit Praxisunterricht. In diesem Fall können Sie auch innerhalb der Berufsschule praktische Erfahrungen sammeln.

Am Beispiel der Ludwig-Erhard-Schule Fürth können Sie sich ein Bild von der Fächerkombination in der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau machen. In dieser Schule erwarten Sie gegenwärtig folgende Pflichtfächer:

Allgemeinbildender Unterricht:

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Sport

Fachlicher Unterricht:

  • Englisch
  • Einzelhandelsprozesse (EHP)
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (KSK)
  • Kundenorientiertes Verkaufen (KV)

Unterrichtszeit in der Berufsschule

Normalerweise hat jeder Auszubildende ein bis zwei Berufsschultage mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden. Die genaue Anzahl der Stunden hängt letztlich vom angestrebten Beruf und dem Ausbildungsjahr ab. Auch besteht in manchen Ausbildungsberufen die Möglichkeit, die Unterrichtszeit zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammenzufassen. Diese Form des Blockunterrichts wird häufig bei Berufen mit einer relativ niedrigen Anzahl an Auszubildenden angewandt. Beispiele für solche Ausbildungsberufe sind Berufe des öffentlichen Dienstes wie Fachangestellte für Arbeitsförderung oder Verwaltungsfachangestellte.

Die übrige Ausbildungszeit, und das ist der überwiegende Teil, verbringt der Auszubildende im Betrieb. Hier werden alle zu erlernenden Kenntnisse nicht vom Rahmenlehrplan der Berufsschule, sondern vom Ausbildungsrahmenplan vorgegeben. Diese Inhalte werden in der Regel bereits mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbart.

Abschluss an der Berufsschule

Die Ausbildung an einer Berufsschule endet mit einer spezifischen Abschlussprüfung, die von einer zuständigen Stelle durchgeführt wird. Diese Stelle variiert von Ausbildung zu Ausbildung. Es gibt in Deutschland zum Beispiel die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern oder die Verwaltungsschulen, auch „Studieninstitut“ genannt. Für die Berufsausbildung zur Einzelhandelskauffrau ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) verantwortlich.

Jede erfolgreich abgeschlossene Prüfung an einer Berufsschule wird in Deutschland mit einem jeweiligen Zeugnis belegt. Je nach Ausbildungsart werden auch hier verschiedene „Zeugnisformen“ ausgehändigt: Es gibt die Gesellenbriefe im handwerklichen Bereich, die Facharbeiterbriefe in den technischen Berufen und schließlich das IHK-Prüfungszeugnis in den kaufmännischen Berufen – wie im Fall der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau.

Dauer und Pflichten während der Ausbildung an einer Berufsschule

In Deutschland beträgt die Dauer der Ausbildung normalerweise 2 bis 3,5 Jahre, abhängig von der jeweiligen Berufsausbildung. Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Ausbildung auch verkürzen. Hauptkriterien dafür sind der vorher erlangte schulische Abschluss und in den meisten Fällen der Nachweis von praktischer Erfahrung in dem angestrebten Beruf.

Alle Auszubildenden müssen am Unterricht der Berufsschule teilnehmen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass am Ende der Ausbildung ein Abschlusszeugnis ausgehändigt werden kann. Aus diesem Grund ist der Ausbilder auch dazu verpflichtet, seinen Schützling zum Besuch der Berufsschule anzuhalten.

Wer einen erfolgreichen Abschluss an einer Berufsschule erlangt hat, besitzt in aller Regel die Voraussetzung, auf Wunsch eine weiterführende Schulform zu besuchen. Im Einzelfall regelt dies jedoch jedes Bundesland für sich. Schließlich werden die Berufsschulen von den jeweiligen Schulaufsichtsbehörden beaufsichtigt und unterstehen immer den Schulgesetzen des spezifischen Bundeslandes.

Aufgaben und Ziele einer Berufsschule nach dem KMK-Beschluss

Innerhalb des Rahmenbeschlusses der ständigen Konferenz der Kultusminister und –senatoren der Länder (kurz KMK) hat die Berufsschule ganz bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die wir Ihnen im Folgenden noch einmal aufzeigen möchten:

Nach dem Beschluss der KMK vom 12.03.2015 hat die Berufsschule als Rahmenvereinbarung Folgendes zum Ziel:

  • Eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet.
  • Berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft zu ermöglichen.
  • Die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken.
  • Die Auszubildenen bestmöglich auf einen internationalen Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule beispielsweise...

  • ...den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Methode ausrichten, die Handlungsorientierung betont und das Lernfeldkonzept beachtet.
  • ...berufsbezogene und berufsfeldübergreifende Qualifikationen und Weiterbildungsoptionen vermitteln.
  • ...ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden.
  • ...im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern.

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