Die Zwischenprüfung im Einzelhandel

Die Zwischenprüfung im Einzelhandel

Die Zwischenprüfung ist der erste wichtige Schritt zu einem erfolgreichen Abschluss. Wer allerdings eine Ausbildung zur Einzelhandelkauffrau nach der neuen Verordnung von 2009 absolviert, legt stattdessen eine gestreckte Abschlussprüfung ab.

Was ist eine Zwischenprüfung?

In vielen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in Deutschland gibt es eine Zwischenprüfung. Sie dient laut § 48 des Berufsbildungsgesetzes der Überprüfung des Ausbildungsstands und wird gemäß der entsprechenden Ausbildungsordnung durchgeführt. In der Regel soll die Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres stattfinden.

Alle Zwischenprüfungen werden wie die Abschluss- und Gesellenprüfungen von den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern (IHK) organisiert. Die Kammern sind auch für den Prüfungsausschuss zuständig, der die Zwischenprüfungen schließlich durchführt. Hier finden Sie alle Prüfungstermine in Nordrhein-Westfalen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Jahre 2016 bis 2018.

Gestreckte Abschlussprüfung im Einzelhandel

Seit einigen Jahren werden komplett neue Ausbildungsordnungen entwickelt, bei denen sich ein Wegfallen der Zwischenprüfung abzeichnet. Während die Zwischenprüfung bei einer Ausbildung nach der Verordnung von 2004 nach etwa der Hälfte der Ausbildungsdauer durchgeführt und nicht mit in die Abschlussnote eingerechnet wird, wird nach der Verordnung von 2009 ein erster Teil der Abschlussprüfung vorgezogen. Diese vorgezogene Teilprüfung fließt mit 35 Prozent in die Abschlussnote ein. Der neu entwickelte Vorgang wird gestreckte Abschlussprüfung genannt. Gesetzlich betrachtet wird diese Neuregelung auf der Basis des § 44 des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt.

Bei der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau trifft diese Neuregelung bereits zu. Während bis vor einigen Jahren noch eine Zwischenprüfung fester Bestandteil der Ausbildung im Einzelhandel war, befindet sich der Ausbildungsberuf momentan in einer Übergangsphase.

Wer eine Zwischenprüfung nach der älteren Ausbildungsordnung absolvieren muss, kann sich unter anderem auch im Internet weiter darüber informieren und kostenlose Tests durchführen. Bei www.testedich.de können Sie zum Beispiel einen Test für die Zwischenprüfung machen.