Die Ausbildungsordnung zur Einzelhandelskauffrau

Die Ausbildungsordnung zur Einzelhandelskauffrau

Jeder, der eine Berufsausbildung im Einzelhandel startet, bildet sich gemäß der zugehörigen Ausbildungsordnung aus. Darin sind alle wichtigen Regelungen festgehalten, die für Ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau von Relevanz sind.

Was ist eine Ausbildungsordnung?

Die Ausbildungsordnung regelt die Modalitäten für die betriebliche Ausbildung im Rahmen einer dualen Berufsausbildung. Die gesetzliche Grundlage für jede Ausbildungsordnung stellt dabei das Berufsbildungsgesetz (BBiG) dar. Neben dem BBiG ist auch die Handwerksordnung (HWO) von Relevanz.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlässt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß der gesetzlichen Regelungen die verschiedenen Ausbildungsordnungen. Ausschlaggebend für die Erlassung von Ausbildungsordnungen sind die § 4 BBiG und § 25 HWO. Jeder anerkannte Ausbildungsberuf in Deutschland muss nach einer solchen Ausbildungsordnung geregelt sein.

Die Ausbildungsordnung im Einzelhandel

Für Sie als Einzelhandelskauffrau werden alle wichtigen betrieblichen Ausbildungsschritte in der Ausbildungsordnung für den Einzelhandel festgehalten: der Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel. Die Ausbildung der Verkäufer orientiert sich ebenfalls daran, denn in beiden Berufen wird eine sehr ähnliche betriebliche Ausbildung absolviert.

Den Kern der Ausbildungsordnung im Einzelhandel bildet für Sie als Einzelhandelskauffrau die Auflistung der Inhalte, Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie in Ihrer Betriebsausbildung erlernen. Auf den zugehörigen Seiten finden Sie die geltende Ausbildungsordnung von 2004 und die Ausbildungsordnung von 2009.

Wer legt die Ausbildungsordnung im Einzelhandel fest?

An der Entwicklung von Ausbildungsordnungen sind in der Regel mehrere Parteien beteiligt. Eine Modernisierung des Ausbildungsberufs oder die Konzeption eines komplett neuen Berufs wird normalerweise von unterschiedlichen Institutionen durchgeführt. Zuständig sind Fachverbände, Organisationen der Arbeitgeber, Gewerkschaften oder das Bundesinstitut für Berufsbildung. Erst, wenn alle relevanten Parteien angehört wurden, entscheidet das jeweilige Bundesministerium. In Absprache mit den Bundesländern nimmt es einen neuen Beruf in die Ausbildungsordnung auf oder modernisiert eine alte Berufsausbildung. Generell sind somit an jeder Entwicklung von neuen Ausbildungsordnungen zugleich der Bund, die Länder, die Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Berufsbildungsforschung beteiligt.

Die allgemeinen Inhalte einer Ausbildungsordnung

In § 5 BBiG und § 26 HwO sind bestimmte Mindestanforderungen formuliert, die in jeder Ausbildungsordnung enthalten sein müssen. Zu diesen notwendigen Inhalten gehören:

  • Die Bezeichnung des anzuerkennenden Ausbildungsberufs.
  • Eine Angabe über die Dauer der Ausbildung. In aller Regel wird die Ausbildungszeit in einem Rahmen von 24 bis 36 Monaten definiert. Weniger als 2 Jahre sollte eine Ausbildung generell nicht dauern.
  • Eine Erklärung des Berufsbildes. Im Zentrum der Erklärung steht dabei eine Überblicksdarstellung über die verschiedenen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie während der Ausbildung erlangen.
  • Das Formulieren eines Ausbildungsrahmenplans. In diesem Rahmenlehrplan wird eine detailliertere Beschreibung des Berufes vorgenommen, sowie ein zeitlicher Überblick über den Ablauf der Ausbildung gegeben.
  • Das Festhalten der jeweiligen Prüfungsanforderungen. Dazu gehört wesentlich die Bestimmung der Inhalte der verschiedenen Prüfungsschritte, das heißt der Zwischen- und Abschlussprüfung.

Kernfunktionen einer Ausbildungsordnung

Alle relevanten Aspekte einer Berufsausbildung werden durch eine solche Ausbildungsordnung geregelt. Ihre Funktion kann somit folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • Die Ausbildungsordnung dient vor allem als rechtsverbindliche und didaktische Grundlage für jeden Ausbildungsberuf.
  • Sie ist zugleich die Grundlage für jede betriebliche Ausbildungsplanung.
  • Ihr Ziel ist die Sicherung und Perfektionierung bundeseinheitlicher Ausbildungsstandards sowie der Prüfungsanforderungen.
  • Sie stellt eine einheitliche und überprüfbare Kontrolle der betrieblichen Berufsausbildung dar.

Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan als Teile der Ausbildungsordnung

Als ein Teil der modernisierten Ausbildungsordnungen werden sogenannte Rahmenlehrpläne erstellt. In der Regel werden diese von den Sachverständigen der einzelnen Bundesländer konzipiert. Ein solcher Rahmenlehrplan gilt als konzeptionelle Grundlage für den Unterricht an den Berufsschulen.

Vom Rahmenlehrplan zu unterscheiden ist der sogenannte Ausbildungsrahmenplan. Dieser wird in Form eines Anhangs zur Ausbildungsordnung erstellt und regelt seinerseits den zeitlichen Ablauf der Ausbildung innerhalb des Betriebes. Auch stehen in einem solchen Ausbildungsrahmenplan die grundsätzlichen Ausbildungsinhalte. Er dient damit sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildern als allgemeine zeitliche Orientierung für den betrieblichen Ausbildungsplan.