Das Gehalt im Einzelhandel

Das Gehalt im Einzelhandel

Das Gehalt einer Einzelhandelskauffrau hängt von Betrieb und Branche ab, kann sich aber vor allem zwischen den Regionen und Bundesländern unterscheiden.

Gehalt der Einzelhandelskauffrau – durchschnittlicher Verdienst

Die Vergütung für die Tätigkeit einer Einzelhandelskauffrau kann stark variieren. Dennoch ist das Gehalt in vielen Fällen einfach anzugeben, da der Großteil der Supermärkte und Kaufhausketten nach ausgehandelten Tarifen bezahlt. In solchen Fällen verwenden die Unternehmen als Grundlage für die Löhne sogenannte Gehaltstabellen.

Je länger Sie einem Betrieb angehören, desto mehr steigt laut tariflicher Vereinbarung Ihr Gehalt an. Jedoch sind hier regionale und größentechnische Unterschiede zu berücksichtigen. In kleinen Geschäften, die keiner großen Handelskette angehören, gelten in der Regel keine Tarifverträge. Hier wird das Gehalt bei der Einstellung persönlich mit dem Inhaber ausgehandelt. Gerade bei solch kleineren Geschäften ist es häufig der Fall, dass eine Einzelhandelskauffrau ein bestimmtes Grundgehalt bezieht. Der übrige Anteil des Einkommens richtet sich dann auf Provisionsbasis nach der Verkaufsleistung der Berufstätigen.

Die Höhe des Gehalts der Einzelhandelskauffrau hängt insgesamt vor allem davon ab, welche Qualifikationen sie aufweisen kann. Sind Sie als Ungelernte in diesen Beruf eingestiegen, werden Sie weniger verdienen als mit einer zweijährigen Ausbildung zur Verkäuferin oder einer dreijährigen Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau.

Regionale Unterschiede beim Gehalt der Einzelhandelskauffrau

Trotz tariflicher Vereinbarungen gibt es zum Teil große regionale Unterschiede in den Vergütungen und Gehaltsstrukturen der Einzelhandelskaufleute. Man kann zwar einen ungefähren, regional übergreifenden Wert von durchschnittlich 1.500 € bis 2.300 € brutto pro Monat angeben, der aber im Einzelfall stark abweichen kann. Ob Sie selbst als angehende Einzelhandelskauffrau oder Berufstätige gut bezahlt werden oder eher als unterbezahlte Arbeitskraft tätig sind, können Sie an den tariflichen Gehaltstabellen überprüfen.

Aktuelle Stellenanzeigen

Verkäufer / Quereinsteiger Frischetheke (m/w/d)
EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG
calendar_today Veröffentlicht vor 13 Stunden
Verkäufer im Außendienst (m/w/d) GFGH / Gastro
RHODIUS Mineralquellen und Getränke GmbH & Co. KG
calendar_today Veröffentlicht vor 13 Stunden
calendar_today Veröffentlicht vor 13 Stunden
calendar_today Veröffentlicht vor 13 Stunden
Verkäufer in Teilzeit (m/w/d)
HARIBO Deutschland
calendar_today Veröffentlicht vor 13 Stunden
calendar_today Veröffentlicht vor 13 Stunden
location_on Berlin

Das Gehalt als Einzelhandelskauffrau richtig einschätzen

Wenn Sie merken, dass Sie bei Ihrer Arbeit unterdurchschnittlich bezahlt werden oder das Gefühl haben, aufgrund Ihrer Leistungen ein höheres Gehalt als den Durchschnittswert bekommen zu müssen, sollten Sie das persönliche Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Denn wenn Sie sich bewusst sind, dass Sie unterbezahlt werden, kann sich dies negativ auf Ihre Motivation und Arbeitsmoral auswirken. Mit den richtigen Argumenten können Sie sich durchaus Chancen auf ein besseres Gehalt ausrechnen.

Egal, ob Sie über einen Durchschnittslohn oder über eine spürbare Gehaltserhöhung mit Ihrem Vorgesetzten verhandeln: Es kommt einzig und allein auf die richtige Begründung an. Und genau hier könnte es auch schon problematisch werden. Denn vieles, was Sie als Einzelhandelskauffrau als ein stichhaltiges Argument ansehen, stellt für den Arbeitgeber nicht zwangsläufig einen Grund dar, Ihnen mehr zu zahlen. Vor allem rein persönliche Angelegenheiten, die mit Ihrer Arbeit nicht unmittelbar in Verbindung stehen, sind für den Chef oft keine stichhaltigen Argumente für eine Gehaltserhöhung. Darunter fallen zum Beispiel ein zweites Kind oder eine plötzliche Erhöhung der Miet- und Nebenkosten. Sicherlich gibt es auch Ausnahmen, gerade wenn Sie sich persönlich gut mit Ihrem Arbeitgeber verstehen. Dann kann es vorkommen, dass die genannten Gründe nachvollzogen werden, aber grundsätzlich sollten Sie vom Gegenteil ausgehen.

Was für Ihren Chef zählt, sind betriebsinterne Fakten. So wird Ihren Vorgesetzten interessieren, was Sie für das Unternehmen geleistet haben. Ebenso wird er wissen wollen, wo Sie sich innerhalb der Firma sehen. Er wird sich fragen, welche Weiterbildungen Sie seit dem Antritt Ihrer Stelle erfolgreich absolviert haben. Wo waren Sie am Anfang Ihrer Anstellung und in welcher Position befinden Sie sich jetzt? Wie viele Jahre sind Sie schon in diesem Unternehmen tätig? Wie hoch ist Ihre Motivation und Ihr Engagement? Das sind die Hauptgesichtspunkte, die einen Arbeitgeber zu einer Gehaltserhöhung bewegen. Sie sollten auf diese Art von Fragen gut vorbereitet sein. Zeigen Sie ihrem Vorgesetzten anhand der angesprochenen Punkte auf, was der Betrieb an Ihnen hat und warum ein höheres Gehalt für Sie als Einzelhandelskauffrau gerechtfertigt ist.